Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Lüssing Messebau

Stand: August 2025

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der Lüssing Messebau, Zur Königsbrücke 16, 49549 Ladbergen, vertreten durch Stefanie Lüssing, im Folgenden „Auftragnehmer“, und dem Kunden, im Folgenden „Auftraggeber“.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsschluss
2.1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
2.2. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer oder durch Beginn der Ausführung zustande.
2.3. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
3. Leistungsumfang
3.1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
3.2. Änderungen und Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
3.3. Zeichnungen, Entwürfe und Pläne bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers und dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Pläne und Genehmigungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung gestellt werden.
4.2. Der Auftraggeber sorgt für die Zugänglichkeit und Sicherheit des Messestands sowie die rechtzeitige Bereitstellung der Messefläche.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.2. Die Zahlung ist – sofern nicht anders vereinbart – 50 % bei Auftragserteilung, 40 % bei Lieferung der Bauteile und 10 % nach Abnahme fällig.
5.3. Zahlungsverzug berechtigt den Auftragnehmer zur Zurückbehaltung weiterer Leistungen.
6. Liefer- und Ausführungsfristen
6.1. Liefer- und Ausführungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
6.2. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder unverschuldeter Umstände verlängern die Fristen entsprechend.
6.3. Kommt der Auftraggeber mit seinen Mitwirkungspflichten in Verzug, verschieben sich die Fristen entsprechend.
7. Abnahme
7.1. Der Auftraggeber ist zur Abnahme der Leistung verpflichtet, sobald diese abgeschlossen ist.
7.2. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber den Stand nutzt oder nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Übergabe schriftlich Mängel anzeigt.
8. Gewährleistung
8.1. Der Auftragnehmer haftet für Mängel nach den gesetzlichen Bestimmungen.
8.2. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen.
8.3. Die Gewährleistung ist auf Nacherfüllung beschränkt. Bei zweimaligem Fehlschlagen kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.
9. Haftung
9.1. Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
9.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden.
9.3. Die Haftung ist auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Bauteile und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
11. Urheber- und Nutzungsrechte
Der Auftragnehmer behält alle Urheber- und Nutzungsrechte an Entwürfen, Plänen, Konstruktionen und Visualisierungen. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder anderweitige Nutzung durch den Auftraggeber bedarf der schriftlichen Zustimmung.
12. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der DSGVO. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
13.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
14. Schlussbestimmungen
14.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
14.2. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.